Bio-Siegel garantiert kontrollierte Qualität

Als Bio-Lebensmittel werden Lebensmittel aus der ökologischen Landwirtschaft bezeichnet. Der Begriff ist in der EU gesetzlich definiert und wird in Deutschland streng überwacht. Diese Produkte müssen aus kontrolliertem biologischem Anbau stammen, dürfen nicht gentechnisch verändert sein und wurden ohne Einsatz konventioneller Pestizide, Kunstdünger oder Abwasserschlamm angebaut. Die Milchprodukte stammen von Tieren, die nicht mit Antibiotika und Wachstumshormonen behandelt wurden. Die Produkte sind nicht ionisierend bestrahlt und enthalten keine bzw. weit weniger Lebensmittelzusatzstoffe als konventionelle Lebensmittel.

Häufig werden auch die Begriffe Naturkost und Biokost als Synonyme für Produkte aus biologischem Anbau verwendet. Die EU-Öko-Verordnung von 1991 definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, hergestellt und gekennzeichnet werden müssen. Um konventionell von ökologisch hergestellten Lebensmitteln zu unterscheiden, führte Deutschland 2001 das staatlich kontrollierte Bio-Siegel ein, mit dem nur nach der EG-Öko-Verordnung hergestellte Produkte gekennzeichnet werden dürfen.

Wichtig ist also, dass die echten Bio-Produkte entsprechende offizielle Siegel (z.B. das genannte Bio-Siegel) tragen. Nur ständig kontrollierte Zertifikate garantieren auch kontrollierte Qualität. Dabei erfordert das offizielle Bio-Siegel, dass mindestens 95% der Zutaten eines Produktes aus dem biologischen Anbau stammen. ProVista® Bio-Eiweiß Bio-Nahrungsergänzung übertrifft diese Anforderung, da 100% der Zutaten dieses Kriterium erfüllen.

Einfache Namenszusätze wie ‚Bio', ‚biologisch' oder ‚natürlich' dagegen sind ohne Kontrolle leere Marketingfloskeln.

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